Karrieremodell für Professuren
An der UTN gibt es aktuell drei Karrierestufen für Professorinnen und Professoren: UTN Assistant Professor (W2) befristet auf 6 Jahre mit Tenure Track, UTN Professor (W3) (unbefristet) und UTN Distinguished Professor (W3) (unbefristet). Als interner Karriereweg ist der Tenure Track von UTN Assistant zur UTN Professur vorgesehen. Ein weiterer Karriereaufstieg von UTN Professor zu UTN Distinguished Professor ist bei besonders ausgezeichneten Professorinnen und Professoren, die zur Spitze ihres Fachs zählen, auf Antrag und nach Evaluierung möglich.
Berufungsleitfaden
Das besondere Berufungsverfahren an der Technischen Universität Nürnberg kann durchgeführt werden, um einen profilbildenden Bereich der Universität aufzubauen, zu erneuern oder nachhaltig zu stärken. Dabei ist stets ein angemessenes Verhältnis zu dem allgemeinen Berufungsverfahren zu wahren.
Initiierung des Berufungsprozesses
- Stellenfreigabe und Ausschreibung
Der Department-Chair¹ hat das Recht, einen Antrag auf Stellenfreigabe an den Präsidenten/die Präsidentin zu stellen. Auf Wunsch des Department-Chairs oder des Präsidiums kann vor einer Stellenfreigabe ein orientierendes Gespräch geführt werden. Mit dem Freigabeschreiben erstellt der Department-Chair auch eine Ausschreibung. Dieses enthält die Denomination und Wertigkeit (W2TT, W3) der geplanten Professur. Nach Freigabe der Stelle durch das Präsidium wird national und international, in der Regel für 4 Wochen, ausgeschrieben. - Kommission
Zur Auswahl der Kandidatinnen und Kandidatin wird eine fachlich versierte Kommission zusammengesetzt, die auch Mitglieder zur Wahrung der Interessen von Studierenden, zur Geschlechterparität sowie von Personen mit Beeinträchtigungen umfasst. In der Regel setzt sich die Kommission zusammen aus: dem Gründungspräsidium (bis zur Berufung der ersten beiden Department-Chairs), dem Department-Chair, mindestens drei externen Professor/-innen und einem oder einer Studierenden. Zudem kommt eine Schwerbehindertenvertretung dazu im Falle der Bewerbung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen. Eine Frauenbeauftragte kann Mitglied der Kommission sein. Es soll mindestens eine Frau Mitglied der Kommission sein. Der Gründungspräsident bestimmt einen fachfremden Department-Chair zum Vorsitzenden oder übernimmt diese Aufgabe selbst solange noch kein fachfremder Department-Chair berufen wurde. Der Department-Chair schlägt dem Präsidium mit dem Freigabeschreiben die Zusammensetzung vor. Die Kommission unterliegt strengen Regeln zu Verschwiegenheit sowie Befangenheit und wird von dem Präsidenten/der Präsidentin nach Präsidiumsbeschluss eingesetzt. - Optional: Leuchtturmberufungen
Wird eine Professur nicht ausgeschrieben, sondern eine in besonderem Maße im Fachgebiet ausgezeichnete Person direkt angesprochen und in einem Berufungsverfahren hinsichtlich ihrer Berufbarkeit geprüft, handelt es sich um ein Leuchtturmverfahren. Der Department-Chair kann ein solches Verfahren durch ein Freigabeschreiben mit Begründung beantragen. Der Präsident/die Präsidentin muss der Durchführung eines Leuchtturmverfahrens zustimmen.
¹ Im Falle der Department-Chairs ist ausdrücklich die weibliche Form mitgemeint, da der englische Begriff hier keine zwei Geschlechter zulässt.
Kommissionsarbeit
- Die Kommission kommt vor Ende der Bewerbungsfrist in einer ersten Sitzung zusammen und beschließt die Bewertungskriterien an die Bewerbenden, sowie den Ablauf der Bewerbung hinsichtlich Interview und Vortragsgestaltung. Daneben kann die Berufungskommission gezielt hoch qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten ansprechen. Ziel ist es dabei auch, mindestens eine Wissenschaftlerin zu finden.
- In der zweiten Sitzung, nach Ende der Bewerbungsfrist, werden die Bewerbenden gesichtet und eine Auswahl getroffen.
- Zur Begutachtung der Bewerbenden findet eine dritte Sitzung statt, bei der sich die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. In den Vorträgen und Gesprächen sollen die Bewerbenden ihre interdisziplinäre Forschungs- und Lehrkompetenz, ihre Kompetenzen für das Profil der zu besetzenden Stelle relevanten Gebieten wie auch ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Mitarbeiterführung zeigen. Sie sollen vor Ort auch die Gelegenheit erhalten, ihre möglicherweise künftige Wirkungsstätte kennen zu lernen. Im Anschluss werden mindestens drei Gutachtende benannt, welche für die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten vergleichende Gutachten erstellen. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen: Es muss mindestens ein Gutachten international sein und es soll mindestens ein Gutachten von einer Professorin erstellt werden.
- In der abschließenden vierten Sitzung der Kommission erstellt diese auf Basis der Vorträge, Interviews und vergleichenden Gutachten eine Liste. Diese legt fest, welche Personen und in welcher Reihenfolge sie für eine Berufung auf die ausgeschriebene Professur vorgeschlagen werden. Zu dem Berufungsvorschlag nehmen auch die Interessenvertretungen, also der oder die Studierende, die Schwerbehindertenvertretung sowie die Frauenbeauftragte Stellung. Der von der Kommission gefasste Berufungsvorschlag wird dem Präsidium mit einem Bericht zum Beschluss vorgelegt. Im Berufungsbericht sind alle Entscheidungen der Berufungskommission zu dokumentieren und zu begründen. Der Berufungsvorschlag soll in der Regel drei Namen enthalten. Dem Bericht werden die vergleichenden Gutachten beigefügt. Mitglieder der Technischen Universität Nürnberg können nur in begründeten Ausnahmefällen vorgeschlagen werden. Die Erstellung des Berufungsberichts wird durch das Berufungsteam unterstützt.
- Optional: Leuchtturmberufungen
Im Falle eines Leuchtturmverfahrens werden in einer ersten Sitzung die Besonderheiten des Verfahrens besprochen und die Gutachtenden festgelegt. In einer zweiten Sitzung werden dann die Gutachten diskutiert und der Kandidat/die Kandidatin zu einer Fragerunde eingeladen. - Das gesamte Verfahren wird durch das Berufungsteam begleitet und auf die Einhaltung geltender Regeln und Gesetze geprüft. Die Kommissionsmitglieder müssen alle Sitzungsprotokolle verabschieden.
Abschluss des Auswahlverfahrens
- Das Präsidium prüft den Berufungsbericht und -vorschlag unter forschungs- und lehrpolitischen sowie dienstrechtlichen Aspekten, aber auch auf formale Voraussetzungen. Bestehen als Ergebnis dieser Prüfung Zweifel an der Plausibilität des Berufungsberichts bzw. des Berufungsvorschlags, gibt der Präsident/die Präsidentin der Berufungskommission zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der erneuten Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung des Berufungsberichts beziehungsweise des Berufungsvorschlags. Der Präsident/die Präsidentin kann dem Berufungsvorschlag grundsätzlich zustimmen, ihn ändern und auch ablehnen.
- Stimmt der Präsident/die Präsidentin dem Vorschlag zu, benachrichtigt der Präsident/die Präsidentin den Listenerstplatzierten oder die Listenerstplatzierte und erteilt einen Ruf. Mit dem Ruferteilungsschreiben wird der Kandidat/die Kandidatin aufgefordert, Wünsche zur personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung wie auch – in einem gesonderten Schreiben – ihre/seine Gehaltsvorstellungen mitzuteilen. Diese stellen die Basis für die anschließenden Berufungsverhandlungen dar.
- Der Präsident/die Präsidentin benachrichtigt die weiteren Listenplatzierten darüber, dass sie auf der Liste berücksichtigt wurden. Der/die Berufungskommissionsvorsitzende informiert die sonstigen Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie auf der Liste nicht berücksichtigt wurden.
Berufungsverhandlungen & Ernennung
- Verhandlungen & Berufungsangebot
Nach Vorliegen der Forderungen des Kandidaten/der Kandidatin lädt der Präsident/die Präsidentin ihn oder sie zu einem Gespräch zum Führen von Berufungsverhandlungen ein. An dem Gespräch nehmen neben Präsident/Präsidentin, Kanzler/Kanzlerin und Kandidat/Kandidatin im ersten Teil auch der Department-Chair teil. Gegenstand des ersten Gesprächsteils sind Verhandlungen über die Ausstattung. Im zweiten Gesprächsteil verhandelt der Präsident/die Präsidentin ohne Department-Chair mit dem Kandidaten/der Kandidatin über die Höhe der persönlichen Bezüge. Das Ergebnis beider Gespräche wird in Form einer Berufungsvereinbarung festgehalten, die dem Kandidaten/der Kandidatin mit Fristsetzung zur Rufannahme gesendet wird. Dieses Berufungsangebot kann der Kandidat/die Kandidatin binnen zwei Wochen annehmen oder ablehnen. - Kommt es nicht zu erfolgreichen Berufungsverhandlungen, erhält der oder die Listennächstplatzierte ein Ruferteilungsschreiben.
- Lehnt der Präsident/die Präsidentin den Berufungsvorschlag ab, oder kommt es mit keinem der Listenplatzierten zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen, kann der Präsident/die Präsidentin das Verfahren abbrechen.
- Rufannahme & Ernennung
Im Falle der Annahme des Berufungsangebots durch den Kandidaten/die Kandidatin innerhalb der gesetzten Frist, informiert der Präsident/die Präsidentin den Berufungskommissionsvorsitzenden/die Berufungskommissionsvorsitzende und den Department-Chair über die Rufannahme. Der oder die Berufungskommissionsvorsitzende unterrichtet die nicht berücksichtigten Bewerbenden über die Rufannahme und über die Absicht der Besetzung der Professur mit dem ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin. Die Ernennung zum Professor/zur Professorin in ein Beamtenverhältnis wird durch die Abteilung Finanzen und Personal vorbereitet. Hierfür werden unter anderem ein Führungszeugnis und eine amtsärztliche Untersuchung benötigt. Eine Ernennung ist auch in einem Angestelltenverhältnis möglich. Die Ernennungsurkunde wird dem neuberufenen Professor oder der neuberufenen Professorin persönlich durch den Präsidenten/die Präsidentin überreicht. Der Präsident/die Präsidentin unterrichtet den Berufungskommissionsvorsitzenden/die Berufungskommissionsvorsitzende und den Department Chair über die Ernennung. Der oder die Berufungskommissionsvorsitzende informiert die nicht berücksichtigten Kandidatinnen und Kandidaten und die Berufungskommissionsmitglieder über den Abschluss des Berufungsverfahrens.