Arbeiten neben dem Studium

Minijob oder Hilfskraft: Diese Erwerbsmöglichkeiten hast du neben dem Studium

Es bietet sich eine Vielzahl von Optionen, um neben dem Studium oder der Promotion Geld zu verdienen. Gleichzeitig gibt es auch Regeln, die du bei deinem neuen Job beachten musst. Das Wichtigste haben wir hier für dich zusammengefasst.

Arbeiten an der UTN

Eine Möglichkeit, das Gelernte direkt mit der Arbeit zu verbinden, ist eine Stelle als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität. In diesem Fall bist du direkt an einem Departmenttätig und unterstützt dort Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Forschung und Lehre. Außerdem kannst du in der Verwaltung einer Hochschule als studentische Mitarbeiterin oder studentischer Mitarbeiter arbeiten. Dann bist du in der Verwaltung und damit im wissenschaftsstützenden Bereich angestellt.

Ausgeschriebene Stellen findest du in der Regel direkt bei deiner Universität. Die UTN veröffentlicht freie Stellen auf ihrer Webseite.


Arbeiten in einem Unternehmen

Als Werkstudentin oder Werkstudent kannst du in einem Unternehmen arbeiten – oft besteht hier auch ein fachlicher Bezug zu deinem aktuellen Studium. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Kurszeit ist auf 20 Stunden begrenzt, da dein Studium immer im Vordergrund stehen sollte.


Minijobs und Nebenjobs

Ein Minijob gilt grundsätzlich als geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt 520 Euro nicht übersteigen darf. Deine monatliche Arbeitszeit ergibt sich also aus dem Stundenlohn. Als Minijobberin oder Minijobber zahlst du keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Auch ein Nebenjob ist – wie der Name schon sagt – keine Vollzeitbeschäftigung, sondern wird neben dem Studium ausgeübt. Im Gegensatz zum Minijob darf dein Verdienst 520 Euro im Monat übersteigen. Beachte, dass du dann sozialversicherungspflichtig bist und Steuern zahlen musst. Informiere dich am besten vorher genau über die Vor- und Nachteile. Viele weitere Informationen zum Thema Nebenjob für internationale Studierende und Wissenschaftler findest du beim DAAD. Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit ihrer Jobbörse eine gute erste Anlaufstelle für Mini- und Nebenjobs.

Tipps für deine Einkommensteuererklärung

Wenn du aufgrund deiner Erwerbstätigkeit steuerpflichtig bist, kannst du nach Ablauf eines Kalenderjahres mit Hilfe deiner Steuererklärung überprüfen, ob du zu viel Einkommensteuer gezahlt hast. Die Abgabe einer Steuererklärung ist in der Regel freiwillig, lohnt sich aber in den meisten Fällen und ist daher auch für Studierende empfehlenswert.

Weil sowohl die Steuererklärung als auch das Steuersystem in Deutschland recht komplex sind, solltest du dich unbedingt umfassend informieren und dich im Zweifelsfall vom Finanzamt, einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Einen ersten Überblick und wichtige Tipps bekommst du auch auf der Internetseite Simple Germany.

Bevor du dich mit dem Thema Einkommensteuer und Steuererklärung beschäftigst, ist es zudem sinnvoll, sich mit dem Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt auseinanderzusetzen. Die Informationen und Beispiele auf der Webseite Make it in Germany können dir dabei helfen. Dort findest du auch noch einmal alle Informationen zu den Sozialversicherungsabgaben.


Steuer-ID

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird jeder Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland anmeldet oder in Deutschland steuerpflichtig ist, per Brief zugeteilt und ändert sich danach nicht mehr. Wer seine Steuer-Identifikationsnummer schon einmal erhalten hat, sie aber nicht mehr findet, kann sie direkt elektronisch neu beantragen.


Einkommensteuer

Sobald du mehr als 520 Euro im Monat verdienst, führt dein Arbeitgeber automatisch eine Einkommensteuer – oft auch Lohnsteuer genannt – an das Finanzamt ab. Wie hoch diese Steuer ist, hängt zum einen von deinem Einkommen und zum anderen von deiner Steuerklasse ab. Einen guten Überblick über das System der Einkommensteuer bietet die Website der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.. Wenn du Mitglied einer Kirche bist, wird zusätzlich automatisch die Kirchensteuer von deinem Gehalt abgezogen.

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