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Interne Meldestelle der UTN nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 12. Mai 2023 das HinSchG verabschiedet. 

Ziel des HinSchG ist es, natürliche Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Straftaten oder Fehlverhalten erlangt haben und diese an eine gesetzlich vorgesehene Meldestelle melden oder offenlegen, bei berechtigter Meldung vor Repressalien zu schützen.

Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wurde an der UTN eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG eigerichtet.

Die Meldung eines Gesetzesverstoßes oder eines sonstigen Fehlverhaltens ist über folgende Kanäle möglich:

E-Mail: whistleblowing@utn.de

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Hier wird auch eine externe Meldestelle betrieben, an die Sie sich alternativ wenden können.