Überblick
W2-Assistant-Professuren mit Tenure Track richten sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die beispielsweise kürzlich oder in den letzten Jahren ihre Promotion abgeschlossen haben. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten unmittelbar vor der Bewerbung an einer anderen universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung als der UTN beschäftigt gewesen sein. Wer die Tenure-Phase abgeschlossen hat und in der Tenure-Evaluation positiv bewertet wird, erhält eine unbefristete W3-Professur.
Bitte beachten Sie unsere Tenure Track-Satzung
FAQ
Die Zielvereinbarung umfasst Ziele in den Gebieten Forschung, Lehre und Transfer sowie im akademischen Bereich (Richtlinien für Qualitätskriterien). Der Kandidat oder die Kandidatin muss diese im Lauf seiner oder ihrer Tenure-Phase erreichen. Sie bilden damit die Grundlage der Entscheidung, ob Tenure gewährt werden kann. Die Ziele werden im Rahmen der Berufungsverhandlungen fachspezifisch und individuell festgelegt und können nachträglich nicht angepasst werden. Dabei werden sie so konkret formuliert, dass klar ist, wie sie erfüllt werden sollen. Gleichzeitig sind sie offen genug, um auf Änderungen in Forschungsplänen reagieren zu können.
Die ständige Tenure-Kommission ist ein Department-übergreifendes Gremium und beurteilt alle Tenure-Verfahren an der UTN. Die Mitglieder sind die Gründungs-Chairs, weitere Professorinnen und Professoren sowie Vertretende der Studierenden, des wissenschaftlichen Personals und die Gleichstellungsbeauftragte. Die Tenure-Kommission stellt vergleichbare Standards bei der Evaluation in allen Departments sicher. Sie ist fachlich divers besetzt und zieht für jedes Tenure-Verfahren nach eigenem Ermessen weitere Mitglieder mit relevanter fachlicher Expertise hinzu. Mitglieder der ständigen Tenure-Kommission dürfen weder Mentorinnen und Mentoren für Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren noch Mitglieder des Gründungspräsidiums sein.
Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren sind anderen Professorinnen und Professoren gleichgestellt: Sie betreuen eigenständig Promotionen und Postdocs sowie Abschlussarbeiten. Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen im Tenure Track haben UTN-Assistant-Professorinnen und -Professoren eine reduzierte Lehrverpflichtung. Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren können nach der Zwischenevaluation und in vorheriger Absprache mit dem Gründungs-Chair ein Forschungssemester nehmen. Dieses können sie beispielsweise für Auslandsaufenthalte oder zur Vorbereitung auf die Tenure-Evaluation nutzen.
Alle UTN-Assistant-Professorinnen oder -Professoren wählen in Abstimmung mit dem Gründungs-Chair innerhalb der ersten sechs Monate nach Dienstantritt eine Mentorin oder einen Mentor. Mentorinnen oder Mentoren begleiten die Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren und müssen fachnahe, entfristete W3- Professorinnen oder -Professoren sein. Sie können auch von einer anderen Forschungseinrichtung kommen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine zweite Mentorin oder einen zweiten Mentor zu wählen. Diese Person kann auch in der Industrie tätig sein.
Die Zwischenevaluation findet in der Regel im 3. Jahr der Tenure-Track-Professur statt. Sie dient als eine Prognose für die Tenure-Evaluation. Die Tenure-Kommission legt einen Termin für einen 30-minütigen Vortrag sowie ein 30-minütiges Interview fest. Außerdem setzt sie der Kandidatin oder dem Kandidaten eine Frist von vier Wochen, um einen Zwischenbericht einzureichen. Dieser soll maximal zehn Seiten umfassen und sich an der Zielvereinbarung orientieren. (-> Vorlage Zwischenbericht). Auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten können auch Mentorinnen oder Mentoren am Vortrag teilnehmen. Die ständige Tenure-Kommission verfasst anschließend einen Bericht zum Abgleich mit der Zielvereinbarung und stellt diesen dem Kandidaten oder der Kandidatin zur Verfügung.
Die Tenure-Evaluation findet normalerweise im 6. Jahr und frühestens fünf Jahre nach Antritt der Tenure-Track-Professur statt. Sie wird eingeleitet, wenn der Kandidat oder die Kandidatin den Selbstbericht abgibt. Wird der Selbstbericht zu spät oder gar nicht eingereicht, findet keine Tenure-Evaluation statt und die Professur endet regulär mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Eine Frist für die rechtzeitige Abgabe des Selbstberichts legt das Appointment Team der UTN in Rücksprache mit dem Gründungs-Chair fest. Sie endet spätestens sechs Monate vor Ende des Vertrags. Der Selbstbericht umfasst etwa 20 Seiten und orientiert sich an der Zielvereinbarung (-> Vorlage Selbstbericht). Die Tenure-Evaluation besteht aus einem 30-minütigen öffentlichen Vortrag und einem 30-minütigen nicht-öffentlichen Interview mit der Tenure-Kommission. Außerdem werden Gutachten eingeholt. Abschließend verfasst die Tenure-Kommission einen Bericht zum Abgleich mit der Zielvereinbarung sowie eine Empfehlung für oder gegen den Karriereaufstieg zur W3-Professur. Der Kandidat oder die Kandidatin kann zu diesem Bericht Stellung nehmen. Die Entscheidung über den Karriereaufstieg liegt beim Präsidenten oder der Präsidentin. Im Fall einer negativen Tenure-Entscheidung gibt es im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Auslauffinanzierung für ein weiteres Jahr (Übergangsjahr).
Eine frühzeitige Tenure-Evaluation (Fast Track) kann in der Regel ab dem 3. Jahr eingeleitet werden, wenn besondere Leistungen in Forschung und Lehre erbracht wurden. Ein solcher Antrag wird von der Kandidatin beziehungsweise dem Kandidaten selbst (in Absprache mit dem Gründungs-Chair) oder direkt vom Gründungs-Chair gestellt. Es findet dann eine Tenure-Evaluation, wie oben beschrieben, statt.
Wenn Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren in Elternzeit gehen, verlängern wir die Tenure-Phasen und etwaige Fristen um die genommene Elternzeit bis maximal 4 Jahre.
Sollten der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin oder enge Angehörige erkranken, kann in Absprache mit dem Gründungs-Chair die Lehrverpflichtung reduziert werden.