Immatrikulation

Du hast die Zulassung zum Studium erhalten und willst dich nun einschreiben? Dann bist du hier genau richtig! Sobald du deinen Studienplatz verbindlich über UTNexus angenommen hast, kannst du die Immatrikulation starten.

Ablauf der Immatrikulation

Deinen Studienplatz kannst du über deinen UTNexus Account annehmen. Sobald du dies getan hast, wird dein Account für die Einschreibung freigeschaltet. Über den Button „Daten ergänzen“ kommst du zum Formular für die Restdatenerfassung – fülle es aus und lade die für die Einschreibung notwendigen Dokumente hoch.

Sobald du die Restdatenerfassung abgeschlossen hast, wird der Link zum Antrag auf Einschreibung freigeschaltet.

Bitte unterschreibe den Antrag auf Einschreibung entweder handschriftlich oder digital und lade ihn ebenfalls in deinem UTNexus Account hoch.

Bitte beachte, dass neben den Dokumenten auch der Semesterbeitrag und dein Krankenversicherungsstatus erfolgreich bei der UTN eingegangen sein müssen. Ohne diese kannst du nicht eingeschrieben werden und du verlierst deinen Studienplatz. Wie du deinen Semesterbeitrag überweisen und deinen Versicherungsbeitrag übermitteln kannst, findest du weiter unten.

Diese Dokumente lädst du auf UTNexus hoch

Personalausweis / Reisepass
Passfoto
Visum / Aufenthaltstitel (falls notwendig) Achtung: Du kannst dich ohne Visum/Aufenthaltstitel einschreiben. Jedoch müssen alle Studierenden bis spätestens 31. Oktober vor Ort sein. Bis dahin müssen grundsätzlich alle visumspflichtigen Studierenden ihr Visum / ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
Bildungsnachweise (Hochschulzugangsberechtigung, Abschlussurkunde sowie Transcript of Records) als authentische Dokumente

Alle Bildungsnachweise, Zeugnisse, Zertifikate sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen sind als authentische Dokumente hochzuladen. Diese müssen entweder eine Unterschrift und ein Siegel der ausstellenden offiziellen Stelle oder alternativ ein digitales Siegel, einen Verifizierungscode oder einen QR-Code zur Online-Überprüfung enthalten. Webseiten zur Onlineverifizierung müssen auf Deutsch oder Englisch aufrufbar sein.
Wenn deine Abschlussdokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, musst du zusätzlich eine Übersetzung vorlegen.
Bitte lade pro Dokument nur eine PDF-Datei hoch. Diese PDF-Datei muss
• das Dokument in der Originalsprache
• und die Übersetzung (Englisch oder Deutsch) durch einen vereidigten offiziellen Übersetzer enthalten
Die Übersetzung muss das Siegel und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers tragen.

Für folgende Länder gelten besondere Anforderungen:
China: Von chinesischen Schulen oder Universitäten ausgestellte Abschlussdokumente müssen mit dem roten Rundsiegel und dem runden Prägesiegel der Universität bzw. des Notars versehen sein, um als authentische Dokumente anerkannt werden zu können.
Georgien: Die Abschlussdokumente für die Einschreibung müssen in notariell beglaubigter Kopie, versehen mit einer Apostille, hochgeladen werden. Die Apostille muss sowohl auf dem georgischsprachigen Dokument als auch auf der Übersetzung aufgebracht sein.
Iran: Die Abschlussdokumente müssen für die Einschreibung in legalisierter Form vorgelegt werden. Informationen zur Legalisation findest du auf der Website der Deutschen Botschaft in Teheran.

Für die Einschreibung werden ausschließlich Bildungsnachweise verlangt, wie beispielsweise Schulzeugnisse, Transcripts oder Prüfungsergebnisse. Bitte lade für die Einschreibung keine Lebensläufe, Motivationsschreiben oder Sprachnachweise hoch.

Wenn du dich für ein Masterstudium einschreiben willst und die endgültigen Abschlussunterlagen deines Bachelors noch nicht erhalten hast, kannst du stattdessen dein finales Transcript of Records sowie eine Studienabschlussbescheinigung in UTNexus hochladen. Die finalen Abschlussunterlagen müssen spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit nachgereicht werden!
Die Studienabschlussbescheinigung muss bestätigen, dass du den Abschluss erfolgreich erworben hast und dir der akademische Grad verliehen wurde. Sie muss von der zuständigen Stelle, etwa dem Prüfungsausschuss, ausgestellt sein. Das finale Transcript of Records muss sämtliche Prüfungsleistungen sowie die Gesamtnote ausweisen.
Es gelten die weiter oben beschriebenen Authentizitätsanforderungen.
Bitte beachte: Eine 4,0-Bestätigung der Abschlussarbeit ist nicht ausreichend für die Einschreibung. Die Bachelorarbeit muss benotet worden sein.

Allgemein gilt: Wenn begründete Zweifel an der Echtheit der Dokumente bestehen, fordern wir dich per E-Mail dazu auf, uns beglaubigte Kopien per Post zukommen zu lassen oder die Originaldokumente persönlich vorzulegen.
Bitte beachte: Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie eines Originaldokuments, die von einer offiziellen Stelle, Institution oder autorisierten Person (z. B. einem Notar, einer Universität oder einer Behörde) als authentisch bestätigt wurde. Ausdrucke von beglaubigten Kopien können für die Immatrikulation nicht akzeptiert werden.

Der Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag beträgt 72 Euro und muss rechtzeitig für jedes Semester, in dem du ein Studium aufnehmen oder fortsetzen willst, überwiesen werden. Details zur Zahlung findest du in deinem UTNexus Account.

Bitte beachte, dass die Verarbeitung deiner Zahlung 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen kann. Kümmere dich also rechtzeitig um die Überweisung, damit du vor Ablauf der Einschreibefrist (30. September für das Wintersemester) immatrikuliert werden kannst. Bewahre den Nachweis über deine Zahlung gut auf.

Krankenversicherung

In Deutschland sind alle Studierenden krankenversicherungspflichtig. Ohne eine Krankenversicherung kannst du nicht immatrikuliert werden. Bevor du den Immatrikulationsantrag einreichst, muss der Versicherungsstatus von der Krankenkasse digital an die UTN übermittelt werden. Diesen Vorgang musst du bei deiner jeweiligen Krankenkasse selbst beantragen. Die Hochschulnummer der UTN lautet H0003881. Du kannst deine Immatrikulationsunterlagen zeitgleich einreichen, die Immatrikulation erfolgt jedoch erst, wenn dein Versicherungsstatus erfolgreich übermittelt wurde.

Private Krankenversicherung

Bist du privat krankenversichert? Dann musst du trotzdem die Übermittlung des Versicherungsstatus bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl beantragen. Hierfür benötigst du in der Regel den Nachweis der privaten Krankenversicherung.

Ausländische Krankenversicherung

EU oder Land mit Sozialversicherungsabkommen: Deine EHIC (European Health Insurance Card) oder PEB (Provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC) muss bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden. Danach erfolgt die Übermittlung des Versicherungsstatus.

Nicht-EU oder Land ohne Sozialversicherungsabkommen: Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann deine ausländische Versicherung geprüft werden. Sollte die Versicherung nicht anerkannt werden, musst du dich zusätzlich bei einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen findest du auf der Webseite krankenkassen.de.

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